1.
Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den
Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher
Einwilligung des Maklers gestattet. Für alle Angebote gilt
Auftraggeber- und Auftragnehmerschutz als vereinbart. Zuwiderhandlungen
begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der ortsüblichen
und zu erwartenden Käufer- bzw. Verkäuferprovisionen.
Eine Tätigkeit auch für den anderen Teil gestattet.
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Auslassung
sind vorbehalten.
2.
Werden über und von uns namhaft gemachte Objekte andere Verträge,
ganz gleich welcher Art, insbesondere solche Verträge abgeschlossen,
welche Auftraggeber bzw. dem Angebotsempfäenger wirtschaftlich
das Eigentum bzw. die Nutzung an dem angebotenen Objekt verschaffen,
ist dieser Vorgang in jedem Fall provisionspflichtig. Hierbei
ist ohne Bedeutung zu welchem Zeitpunkt der Abschluß solche
Verträge erfolgt. Das gleiche gilt für den Erwerb des
angebotenen Objektes im Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlag
oder Ausbietungsabkommen. Dieses gilt auch bei Abschluß
einer Vertriebsvereinbarung, wobei die Höhe der Provision
sich nach dem angebotenen Kaufpreis richtet.
3.
Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene
Kauf-, Miet-, oder Vertriebsvertrag später rückgängig
gemacht oder durch Anfechtung hinfällig wird. Die Provision
ist nicht im Kaufpreis enthalten, sie ist zahlbar und fällig
bei notariellen Kaufabschluß bzw. bei Vertragsabschluß.
Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Alle Angaben sind Verkäufer-
bzw. Vermieterangaben oder daraus berechnet. Falls nicht anders
vereinbart, gilt die folgende Maklergebühr zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.):
- Eigentumswohnung, bebauter und unbebauter Grundbesitz 5,0%
zuzüglich MwSt.
- Mindestprovision für Vermittlung bzw. Nachweis von bebauten
und unbebauten Kaufobjekten € 3.000,- zuzüglich MwSt.
4.
Der Auftraggeber bzw. Angebotsempfänger kann sich nur dann
darauf berufen, ein angebotenes Objekt bereits gekannt zu haben,
wenn er dem Makler dieses innerhalb von drei Tagen nach Eingang
des Angebots mitteilt und dem Makler gleichzeitig bekannt gibt,
woher er die Kenntnis des Objekts erlangt hat per Einschreiben
zu erfolgen.
5.
Obige Bedingungen auch für mündliche bzw. telefonisch
erfolgte Angebote
6.
Mündliche Abreden sind nur gültig, wenn sie vom Makler
schriftlich bestätigt werden.
7.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz
des Maklers.